Aktuelles 

KfW-Fördermittel sichern:

Attraktive Förderprogramme für Heizungssanierung mit Möglichkeit der Bezuschusssung oder Kreditvariante.

 
Trinkwasserzähler müssen dem Eichamt gemeldet werden:
Zum 1. Januar 2015 trat das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) in Kraft.
U.a. ist der nach Landesrecht zuständigen Behörde spätestens 6 Wochen nach Inbetriebnahme neue oder erneuerte Messgeräte anzuzeigen (§32, Abs.1). Die Anzeigepflicht liegt beim Verwender.
Eine Online-Anzeige kann direkt auf der Seite www.eichamt.de unter "Verwenderanzeige gemäß §32 MessEG" durchgeführt werden. Auf der Homepage des Eichamts kann man auch weitere detaillierte Informationen zum Mess- und Eichgesetz finden.